CO2-Verordnung: Bundesrat will Erleichterung

Der Bundesrat hat verschiedene technische Änderungen der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen gutgeheissen. Mit diesen Änderungen soll die Durchführung von Projekten zur Emissionsverminderung im Inland erleichtert werden.

2008 betrugen die CO2-Emissionen in der Schweiz ca. 51 Millionen Tonnen. Sie werden hauptsächlich von Wirtschaftssektoren generiert, die mit der Stromerzeugung nicht verwandt sind. (Siehe Grafik nach Staaten). Zudem wurden neue Bestimmungen hinzugefügt, die eine Lösung bieten für Unternehmen, die gegenwärtig auf dem inländischen Markt nicht genügend Emissionsrechte erwerben können. Diese Änderungen werden per 1. Dezember 2014 in Kraft gesetzt.

Änderungen aufgrund Erfahrungen

Die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) ist seit Januar 2013 in Kraft. Auf der Grundlage der ersten Erfahrungen wurde die Verordnung  nun präzisiert und  einige technische Anpassungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Bescheinigungen für Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland
  • Vorschriften über die CO2-Emissionen von erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen
  • Emissionshandelssystem (EHS)
  • Befreiung von der CO2-Abgabe für Unternehmen, die nicht am EHS teilnehmen
  • Technologiefonds für die Vergabe von Bürgschaften sowie das Schweizer Emissionshandelsregister.

Diese Präzisierungen und Änderungen stiessen in der Anhörung bei den betroffenen Kreisen mehrheitlich auf Zustimmung.

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