
Es klingt wie ein alter Traum: Die Wüste begrünen. Bei Carbon Farming geht es aber nicht um die Gewinnung von fruchtbarem Land, sondern um die Speicherung von atmosphärischem Kohlendioxid für den Klimaschutz. Wie sieht es im Jahr 2013 mit der Nachhaltigkeit in der modernen Schweizer Waldwirtschaft aus?

Weltweit wurden im Jahr 2011 mehr als 34 Milliarden Tonnen Kohlendioxid ausgestossen – ein Treibhausgas, das verantwortlich für die globale Erwärmung ist. Ziel vieler Forschungsprojekte ist es daher, diesen Ausstoss zu verringern. Wissenschaftler verfolgen einen anderen Ansatz: CO2 soll in Pflanzen gespeichert und so der Gehalt in der Luft verringert werden – Carbon Farming wird dies genannt.
Die Jatropha-Pflanze, ein widerstandsfähiger Strauch aus der Familie der Wolfsmilchgewächse, ist für die Untersuchung geeignet, weil er auch auf kargen und trockenen Böden wächst, die für die Nahrungsmittelproduktion nicht genutzt werden können. Bisher wurde die Idee des Carbon Farming nur an Computermodellen entwickelt. Bei ihren Berechnungen stützten sich die Forscher auf Ergebnisse einer Pilotplantage im ägyptischen Luxor.
Anthropogener Treibhauseffekt in der Schweiz

Anthropogener Treibhauseffekt in der Schweiz
Durch die Industrialisierung und die dadurch veränderte Lebensweise setzte der anthropogene Treibhauseffekt (von Menschen verursacht) bereits vor 150 Jahren ein, die natürliche Konzentration der Treibhausgase zu beeinflussen. Das BAFU hält eine Liste der vom Menschen verursachten Treibhausgasen bereit.
Schweiz: «300 Jahre Nachhaltigkeit»
Der diesjährige Internationale Tag des Waldes steht in der Schweiz unter dem Thema «300 Jahre Nachhaltigkeit». Bereits 1713 forderte nämlich Hans Carl von Carlowitz in seinem Buch «Sylvicultura oeconomica» eine «continuirliche beständige und nachhaltende Nutzung» des Waldes. Andreas Götz, Vizedirektor des Bundesamts für Umwelt BAFU, sagt im Interview, was Nachhaltigkeit in der modernen Schweizer Waldwirtschaft bedeutet. «Heute darf sich die Schweiz bezüglich Nachhaltigkeit im Wald im internationalen Vergleich zeigen».
Bundesrat setzt flexibleren Rodungsersatz in Kraft
Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen zum Rodungsersatz in der Waldverordnung geändert. Er folgt damit dem Parlament, welches das Waldgesetz im März 2012 in diese Richtung flexibilisiert hatte. Ausserdem hat der Bundesrat die Verordnung mit Bestimmungen zur Errichtung von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald ergänzt. Die vom Parlament 2012 beschlossenen Änderungen des Waldgesetzes und die angepasste Waldverordnung sind per 1. Juli 2013 in Kraft getreten.