... das Göteborg-Protokoll?
Das Göteborg-Protokoll legt für die Unterzeichnerstaaten (praktisch alle europäischen Staaten sowie USA und Kanada) Grenzen für die jährlichen Emissionen der geregelten Schadstoffe (SO2, NOx, NH3 und VOC) für das Jahr 2010 fest. Im Mai 2012 haben die Vertragsparteien eine erste Anpassung des Göteborg-Protokolls beschlossen. Darin sind sogenannte «prozentuale Emissionsminderungsverpflichtungen» für das Jahr 2020 und alle Folgejahre für die oben genannten Schadstoffe und Feinstaub festgeschrieben.