
14. November 2019 – Mit der im Oktober 2019 vom Bundesrat beschlossenen EnEV-Revision wurde die Methodik zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien neuer Personenwagen geändert. Neu wird das Leergewicht bei der Einteilung für die Energieetikette 2020 nicht mehr berücksichtigt.
Per 1. Januar 2020 erfolgt die Umstellung vom bisherigen Prüfverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures). Auf der Energieetikette wird anstelle der durchschnittlichen CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten Neuwagen neu der Zielwert in Gramm pro Kilometer (g/km) angegeben. Der Zielwert wurde per 2020 erhöht. Die Erhöhung ist einerseits auf die Umstellung auf das neue, realistischere Messverfahren WLTP zurückzuführen. Eine Rolle spielen aber auch die immer schwerer werdende Neuwagenflotte, der nochmals gestiegene Anteil der Allradfahrzeuge sowie der rückläufige Anteil der Dieselfahrzeuge.
Der Durchschnitt der CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten serienmässig hergestellten Personenwagen muss weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Zudem muss ab 1. Januar 2020 die Energieeffizienzkategorie in der Werbung, auf Verkaufsinseraten und Online-Konfiguratoren zusätzlich mit einer visuellen Darstellung angegeben werden.
Bildquelle: Bundesamt für Energie