
30. Juli 2020 – Grosse 1.-August-Feiern mit Feuerwerken sind für dieses Jahr wegen Corona aus dem Kalender gestrichen. Umso mehr werden die lautstarken Lichtspektakel privat gezündet. Ein achtsamer Umgang ist gefragt, um Unfälle zu vermeiden und das Klima zu schonen.
Unfälle und Brände vermeiden
Mehr als 100 Personen verletzen sich jährlich am 1. August mit Feuerwerken. Wer die wichtigsten Tipps vom Bundesamt für Unfallverhütung beachtet, kann das Schauspiel unbeschwert geniessen: «Abstand halten» lautet auch hier die Devise – zu Menschen, Tieren und Gebäuden. Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Abstand von 40 bis 200 Metern vom Waldrand und von Getreidefeldern nötig. Stabiler Untergrund und ein Eimer mit Wasser in Griffnähne sind unerlässlich. Einem Blindgänger nähert man sich erst nach 10 Minuten und zündet ihn kein zweites Mal an. Weitere Tipps finden Sie hier.
Unliebsame Nebeneffekte
Eine Studie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat ergeben, dass Feuerwerke zumindest kurzzeitig und örtlich die Feinstaubbelastung in die Höhe schnellen lassen. Das ist schlecht für unsere Atemwege. Als Niederschlag gelangt der Feinstaub zudem in Böden und Gewässer. 1800 Tonnen verkaufte Feuerwerkskörper, so schätzt das BAFU, verursachen in der Schweiz 320 Tonnen Feinstaub im Jahr – das sind 2% der jährlich ausgestossenen 15000 Tonnen. Dazu kommt die Umweltverschmutzung durch die liegengelassenen Abfälle der Feuerwerkskörper. Bedenkt man zudem, dass viele Menschen sich durch den Lärm gestört fühlen und Tiere davon verschreckt werden, ist ein zurückhaltender Einsatz von Feuerwerken sicher ratsam. Und auf jeden Fall die Überreste einsammeln!
Trotzdem Feierstimmung
Auf jeden Fall aber soll der 1. August feierlich begangen werden. Die guten alten Lampions sorgen im Nu für stimmungsvolles Ambiente im Garten und auf dem Balkon. Und wer sagt denn, dass Lichterketten nur zu Weihnachten erlaubt sind? Solarbetriebene Lichtergirlanden, schwimmende Laternen im Gartenteich, Kerzen in Gläsern – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
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