
31. Juli 2019 – Über Feuer und Feuerwerkskörper freuen sich am Nationalfeiertag Jung und Alt. Doch zu den unerwünschten Nebenwirkungen gehören insbesondere erhöhte Belastungen mit Luftschadstoffen und Lärm. Durch die aktuelle Lage der Waldbrandgefahr gelten an vielen Orten Einschränkungen, darunter sogar Feuerverbote, die es unbedingt zu beachten gilt.
Auswirkungen von Feuerwerk auf die Luft
Jährlich werden in der Schweiz nach Schätzungen des BAFU rund 1800 Tonnen Feuerwerkskörper verkauft. Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, ca. 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 320 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet. Dies entspricht rund 2 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen in der Schweiz.
Atemprobleme bei empfindlichen Personen
Das Abbrennen von Feuerwerk erzeugt in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und damit Feinstaub. Insbesondere bei windstillem Wetter kann dies bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden. Öffentlich organisierte 1.-August-Feuerwerke sind weniger problematisch, weil sie zeitlich beschränkt sind und der Rauch über den Köpfen und mit Abstand vom Publikum entweicht.
Gefahr für Menschen und Stress für die Tiere
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Personen kann wegen der hohen Lärmpegel zu irreversiblen Gehörschäden führen. Daher ist es wichtig, den auf der Verpackung angegebenen minimalen Sicherheitsabstand einzuhalten. Zudem stellt der Lärm auch eine grosse Belastung für die Tiere dar.
Abfall gehört nicht ins 1.-August-Feuer
1.-August-Feuer können giftige Stoffe (z.B. Dioxine) freisetzen, wenn in ihnen Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. In den letzten Jahren hat sich diese Situation merklich gebessert. Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz sind für ein 1.-August-Feuer problemlos. Im Zusammenhang mit der aktuellen Waldbrandgefahr ist dabei den Anweisungen der kantonalen und lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
Lage der Waldbrandgefahr
Die Kantone und die Gemeinden können bei Waldbrandgefahr auch das Abbrennen von Feuerwerken einschränken. Diesen Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Wer Feuer entfacht muss immer – auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr – mit der nötigen Vorsicht vorgehen. Das Bundesamt für Umwelt bietet einen Überblick über die aktuelle Waldbrandgefahr und über die von den Kantonen angeordneten Massnahmen.
Bildquelle: trurnit