Die Laufzeit von Kernkraftwerken wird nicht begrenzt. Auch müssen die Betreiber alter KKW keine strengeren Auflagen erfüllen. Der Nationalrat hat anfangs März 2016 bei den Beratungen zur Energiestrategie seine früheren Entscheide dazu umgestossen.

Vor rund einem Jahr hatte sich der Nationalrat dafür ausgesprochen, die Laufzeit der ältesten KKW auf sechzig Jahre zu beschränken. Ab vierzig Jahren sollten KKW-Betreiber zudem ein Langzeitbetriebskonzept für die jeweils nächsten zehn Jahre vorlegen müssen. Gewünscht hatte dies die Atomaufsichtsbehörde ENSI. Der Ständerat wollte aber nichts davon wissen. Nun hat auch der Nationalrat - in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen - beschlossen, darauf zu verzichten. Das Langzeitbetriebskonzept verwarf er mit 118 zu 77 Stimmen, eine Laufzeitbeschränkung mit 131 zu 64 Stimmen. Die Gegner des Langzeitbetriebskonzepts argumentierten, dieses sei überflüssig. Die Schweizer Kernkraftwerke seien sicher und das ENSI verfüge über genügend Mittel, um notfalls zu intervenieren.

Die Schweizerische Energie-Stiftung zeigt sich enttäuscht über den Entscheid gegen verstärkte Kontrollen der Schweizer Uralt-KKW. Schliesslich würden KKW von der Bevölkerung nach wie vor als grösste Gefahr wahrgenommen, wie eine aktuelle Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt. Zur Laufzeitbeschränkung von Kernkraftwerken wird das Stimmvolk das letzte Wort haben.

Subventionen für Grosswasserkraftwerke

Ja sagte der Nationalrat zu Subventionen für bestehende Grosswasserkraftwerke. Er reagierte damit auf die tiefen Preise im europäischen Strommarkt, welche die Wasserkraftwerke in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Nach seinem Willen sollten Wasserkraftwerke für jene Elektrizität, welche sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von maximal einem Rappen pro Kilowattstunde erhalten. Die Gelder sollen zudem zweckgebunden für Unterhalt und Reparatur eingesetzt werden müssen.

Keine Förderung soll es für kleinste Wasserkraftwerke geben. Geht es nach dem Nationalrat, sollen Werke mit einer Leistung von weniger als ein Megawatt nicht am Einspeiseprämiensystem teilnehmen können.

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