
30. August 2018 - Eigentlich hätte dieses Licht schon früher ausgehen sollen. 2016 gab es für die Halogenlampe jedoch noch eine Gnadenfrist. Nun ist Schluss. Vom 1. September 2018 an dürfen die meisten Halogenleuchten nicht mehr produziert und verkauft werden.
Hinter dem Auslaufen der Halogenlampe steckt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU, welche die Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten festlegt. Der Stromverbrauch der Privathaushalte soll gesenkt und stromsparenden Geräten zum Durchbruch verholfen werden. Anstelle der Halogenlampen werden ab September also hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen liegen. Dadurch soll nach Angaben der EU-Kommission jährlich so viel Strom gespart werden, wie Portugal in einem Jahr verbraucht.
Was geht und was nicht mehr geht
Seit 2012 ist die klassische Glühbirne mit dem glühenden Draht nicht mehr auf dem Markt. Ab 1. September sind nun auch Halogenlampen verboten, Händler dürfen nur noch Restposten verkaufen. Betroffen vom Verbot sind die bekannten Modelle mit den Schraubgewinden (E14 und E27). Auch Spots mit einem Bajonett-Anschluss (zwei dickere Stäbchen als Anschluss) verschwinden vom Markt. Für einige Modelle kommt das Verbot jedoch zu früh. Weiterhin verkauft werden dürfen Lampen-Typen, bei denen es noch keine valable LED-Variante gibt. Beispielsweise Stiftlampen und Niedervolt-Spots (mit zwei dünneren Stäbchen als Anschluss) dürfen in der Halogen-Version weiterhin verkauft werden.
Der Marktanteil von LEDs wächst rasant. 2014 lag er nach Zahlen der Gesellschaft für Konsumforschung bei gut 38 Prozent, im vergangenen Jahr schon bei fast 61 Prozent. Der Anteil klassischer Halogenlampen ging im gleichen Zeitraum von 16,7 auf 12 Prozent zurück.
Die EU-Kommission prüft derzeit schon, wie es in Sachen Ökodesign weitergehen könnte. Studien sollen etwa das Einsparpotenzial von Wasserkochern, Handtrocknern, Hochdruckreinigern oder Aufzügen aufdecken.