
Für die Förderung von Strom aus Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energiequellen steht seit Januar 2014 mehr Geld zur Verfügung. Dennoch müssen sich viele Betreiber von Anlagen, die Unterstützung beantragt haben, weiter gedulden.

Rund 31'000 Projekte stehen derzeit auf der Warteliste für die so genannte kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Diese spielt bei der geplanten Energiewende eine wichtige Rolle, da sie Produzenten von Strom aus Wind- und Kleinwasserkraftwerken, Biomasse, Fotovoltaik und Geothermie entschädigt. Mit dem Betrag wird die Differenz zwischen Produktionspreis und aktuellem Marktpreis beglichen. Das Geld dafür stammt von den Stromkonsumenten, die seit 2009 einen so genannten KEV-Zuschlag zahlen. Per 1. Januar 2014 stieg dieser um 0,15 Rappen auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Eine weitere Erhöhung ist nicht ausgeschlossen: Das revidierte Energiegesetz, das Anfang 2014 in Kraft getreten ist, erlaubt einen maximalen Zuschlag von 1,5 Rappen.
7000 bis 8000 Projekte werden abgebaut
Doch obwohl mehr Geld in den Fördertopf fliesst und mit der Einmalvergütung für kleine Solaranlagen ein neues Werkzeug zur Verfügung steht, dürfte die KEV-Warteliste vorerst nicht kürzer, sondern länger werden. Die Netzgesellschaft Swissgrid, die das Anmelde- und Bescheidverfahren durchführt, geht davon aus, dass die Liste 2014 tendenziell weiter wachsen wird, wenn auch nicht mehr so stark wie bis anhin. 2014 könnten rund 7000 bis 8000 Projekte abgebaut werden. Doch gleichzeitig kommen laufend neue hinzu.

Hintergrund
Der Bundesrat hat die von der Bundesversammlung im Juni 2013 beschlossene Änderung des Energiegesetzes gemäss Pa. Iv. 12.400 per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Damit stehen künftig mehr Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung. Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten statt der KEV einen einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung) und stromintensive Unternehmen können die Rückerstattung der bezahlten Netzzuschläge beantragen, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz steigern.
Hier sind die Neuerungen im Detail, die die Änderung des Energiegesetzes gemäss Pa. Iv. 12.400 bringt. Und so geht es 2014 weiter mit der KEV.