
Die Kantone machen Ernst mit der Energiewende und haben ihre Mustervorschriften im Energiebereich verschärft. Neubauten müssen künftig einen Teil des Strombedarfs selbst decken, wie die EnDK mitteilt.

Die Kantone wollen im Gebäudebereich mit der Energiewende vorwärts machen, heisst es in der Mitteilung der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK). Auf die neuen Vorschriften haben sich die Regierungsräte an ihrer Plenarversammlung geeinigt.
Bei Neubauten wird das Konzept «Nahezu-Null-Energiegebäude» eingeführt. Konkret soll dem Gebäude von aussen möglichst wenig Energie zugeführt und erforderliche Energie soweit als möglich im und am Gebäude produziert werden. Jeder Neubau muss künftig auch einen Anteil seines Strombedarfes selber decken.
Bei Altbauten wollen die Kantone deren CO2-Emissionen schrittweise senken. In Zukunft sollen 10% der verbrauchten Energie von solchen Häusern durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder Effizienzmassnahmen kompensiert werden.
Der modulare Aufbau belasse den Kantonen aber Spielräume, um besonderen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können, unterstreicht die EnDK in ihrer Mitteilung. Bei den Mustervorschriften handelt es sich um konkrete Empfehlungen an die Kantone. Für die Umsetzung in das kantonale Bau- und Energierecht rechnet die EnDK mit einer Dauer von drei bis fünf Jahren.

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