
Der Bundesrat verbannt weitere Stromfresser aus dem Haushalt. Für zahlreiche Geräte gelten neue oder strengere Effizienzvorschriften. Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen noch weiter verwendet, aber nicht mehr verkauft werden. Die Revision der Energieverordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft, die neuen Vorschriften gelten ab 1. Januar 2015.
Nach Angaben des Bundesamtes für Energie (BFE) verbrauchen Elektrogeräte in der Schweiz jährlich rund 44 Milliarden Kilowattstunden Strom. Das entspricht fast drei Viertel des gesamten inländischen Endverbrauchs. Davon entfallen 58% auf Antriebssysteme wie Aufzugmotoren oder Pumpen, 18% auf Haushaltsgeräte, 17% auf Beleuchtungen und knapp 7% auf elektronische Geräte. Würden ausschliesslich die sparsamsten Geräte eingesetzt, könnte der Elektrogeräte-Stromverbrauch nach Angaben des BFE um rund einen Viertel gesenkt werden. Dank der neuen Vorschriften sollen ab 2020 750 Gigawattstunden Strom pro Jahr eingespart werden. Das sind drei Viertel des Stromverbrauchs der Stadt Bern.
Verschärft werden die Vorschriften für Elektrobacköfen, Elektromotoren und Umwälzpumpen, jene für Tumbler, Set-Top-Boxen und den Standby-Modus werden geändert. Neu eingeführt werden Effizienzvorschriften für Spots, LED-Lampen, Computer und Server, Wasserpumpen, Raumklimageräte und Ventilatoren, Geschirrspüler und Staubsauger.
EU-Vorschriften übernommen
Bei den meisten Gerätekategorien werden die Effizienzanforderungen der EU übernommen. Für Backöfen gelten in der Schweiz strengere Vorschriften. Zudem wird für Kaffeemaschinen ab 2015 eine obligatorische Energieetikette eingeführt. In der EU bestehen dafür noch keine Vorschriften. Eine Etikette zur Deklaration bestimmter Eigenschaften wird es neu auch für Reifen geben. Effizienzvorschriften für Lampen wurden in der Schweiz 2009 eingeführt, seit 2010 gelten Vorschriften für Geräte und Motoren. Die Energieetikette war schon 2002 für gewisse Haushaltgeräte eingeführt worden.