Windenergie

Oft verzögert sich der Bau von Kraftwerken und Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Nun hat der Bundesrat einen Bericht gutgeheissen, der die Hauptgründe für diese Verzögerungen aufzeigt.

Energiearten

Der Bericht bietet eine aktuelle Momentaufnahme zu den derzeit blockierten Kraftwerkprojekten. Dazu wurde im Januar 2013 eine Umfrage bei den Projektanten durchgeführt, die ihre Projekte trotz eines positiven KEV-Bescheids (KEV = Kostendeckende Einspeisevergütung) bis Ende 2012 noch nicht realisiert hatten. Die Umfrage richtete sich an 1‘223 Projekte, davon konnten für 570 Projekte vollständige Interviews realisiert werden.
Der Bericht führt folgende Verzögerungsgründe an:

  • Gesetzliche Vorschriften: Die Vielzahl einzuhaltender Vorschriften können bei allen Technologien zu Verzögerungen führen, da deren Einhaltung zeitaufwändig sichergestellt und kontrolliert werden muss.
  • Verfahren und Behörden: Verzögerungen aufgrund der Bewilligungsverfahren ergeben sich vor allem bei Windenergieprojekten. Behördenauflagen können vor allem Photovoltaik- und Biomasseprojekte verzögern.
  • Projektanten: Insbesondere bei Wasser- und Windkraftprojekten können sich die Verfahren aufgrund zu wenig ausgearbeiteter oder unvollständiger Gesuchunterlagen verzögern
  • Einsprachen: Fast gegen jedes dritte Biomasseprojekt wurden Beschwerden oder Einsprachen eingereicht, am häufigsten von betroffenen Anwohnern, aber auch von Behörden oder der Nachbargemeinde.

 

Diagramm Umweltverträglichkeit

Fazit

Zur Beschleunigung des Zubaus von Kraftwerken und Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien können aus Sicht der befragten Projektanten folgende Faktoren beitragen:
- Möglichst einheitliche, einfache, nachvollziehbare und klare Regeln sowie die Koordination und die Konzentration der Bewilligungsverfahren durch die Kantone. Ideal wäre eine einzige Ansprechstelle (Leitbehörde) für das gesamte Verfahren, die dieses aktiv und speditiv abwickelt.
- Personelle Engpässe bei kantonalen Fachstellen aufgrund der stark gestiegenen Anzahl der Gesuche sind zu beseitigen. Zudem müssen sich die zuständigen Behörden die notwendigen Fachkompetenzen für neue Technologien möglichst rasch aneignen.
- Die Qualität der Projekteingaben muss seitens der Projektanten verbessert werden. Dazu beitragen können klare Regeln und eine einzige, unterstützende Ansprechstelle.
- Um die Zahl von Einsprachen oder Beschwerden zu verringern, sollten die Kantone konzentrierte Entscheidungsverfahren einführen. Auf Stufe Bund können entsprechende Gesetzesänderungen sowie Präzisierungen und die Erarbeitung von Mustervorschriften und Qualitätsstandards dazu beitragen.
Diese Massnahmen sind Bestandteil des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 (siehe Botschaft zur Energiestrategie 2050 vom 4.9.2013).

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