
6. September 2018 - Wenn die Beträge um fast die Hälfte gegenüber dem pauschalen Mittelwert schwanken, stimmt mit dem System etwas nicht. Genau dies ist bei der Verrechnung des Stromverbrauchs im Bahnverkehr der Fall. Das will der Bundesrat korrigieren und gleichzeitig Anreize fürs Energiesparen setzen.
Bisher verrechnen Betreiber der Bahn-Infrastruktur (wie die SBB Infrastruktur oder die BLS Netz AG) den Stromkonsum anhand von Pauschalwerten. Nach Ansicht des Bundesrates ist diese Abrechnung nicht optimal, zumal sie nicht dem effektiven Verbrauch entspricht. Denn selbst bei gleichem Fahrzeugtyp und gleicher Strecke könne der Stromverbrauch je nach Wetter oder Fahrverhalten gegenüber dem Mittelwerte um bis zu 40 Prozent abweichen, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Mitteilung schreibt. Bei einem stillstehenden Zug werden heute die Kosten für den Strom auch nicht bezahlt, den er in dieser Zeit etwa für den Betrieb der Klimaanlage verbraucht. Der Bundesrat will dies ändern und passt daher die NZV (Netzzugangsverordnung) an. Damit soll die verursachergerechte Verrechnung gefördert und ein Anreiz für einen energiesparenden Betrieb geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden die Pauschalansätze ab 2020 um 25 Prozent höher angesetzt. Für die Festlegung neu zuständig ist das BAV. Bisher waren es die Infrastrukturbetreiber.

Weil wegen der erhöhten Pauschalen mehr Geld in die Infrastruktur fliesst, beabsichtigt der Bund, den Strompreis pro Kilowattstunde im Gegenzug um zwei Prozent zu senken. Davon profitieren die Bahnunternehmen, die den effektiven Verbrauch messen. Am stärksten dürfte dies beim Güterverkehr ins Gewicht fallen. Der Bund schätzt, dass ein schwerer Güterzug, der fünf Mal wöchentlich durch die Schweiz fährt, pro Jahr 75 000 Franken sparen kann.
Die Revision des Bundesrates umfasst auch Vorschriften für Streckensperrungen wegen Bauarbeiten. Ab 2019 sollen die Infrastrukturbetreiber die Kosten für das Ersatzangebot mit Bahn oder Bus übernehmen, während die Eisenbahnunternehmen die Planungs-, Vorbereitungs- und Betriebskosten tragen. Ziel soll es sein, das heutige Vorgehen einfacher und transparenter zu gestalten.